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Blog und Recht- Teil I Impressum

by Maria-
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Bloggen ist Arbeit und Bloggen zwingt dich ständig zur Weiterbildung. Du musst nicht nur in deinem Themengebiet immer auf dem Laufenden sein, sondern auch in technischen sowie rechtlichen Dingen. In diesem Jahr gibt es rechtlich etwas ganz besonderes zu beachten, denn ab dem 25. Mai 2018 tritt das DSGVO in kraft, was datenschutzrechtlich einige Erneuerungen mit sich bringt. Dieser Artikel soll dir dabei helfen, deinen Blog rechtlich sicher aufzubauen, sodass für dich keine negativen Folgen drohen. Da die Informationen umfangreich sind und es sich um trockene Paragraphen handelt, habe ich entschieden aus dem Bereich eine Serie zu machen. Damit du noch ausreichend Zeit hat, alles abzuarbeiten, bevor die neuen Regelungen in Kraft treten, werden die anderen Beiträge auch noch diesen Monat erscheinen. Du kannst also bis Diesntag dein Impressum startklar machen und dann widmen wir uns dem Datenschutz.
 
 
Disclaimer
Ich bin kein Rechtsanwalt. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung, sondern dient lediglich zur Orientierung und beruht auf eigenen Erfahrungen in den 6 Jahren als Blogger. Hinsichtlich der DSGVO habe ich keine Erfahrungen machen können, sondern mit der Hilfe durch andere Blogger und das Interpretieren der gesetzlichen Regelungen meine Zusammenfassung niedergeschrieben.
 

Impressum ist Pflicht, wenn du nicht privat bloggst

 
Bevor wir mit dem schwierigen Teil beginnen, geht es um eines der wichtigen Funktionselement, dem Impressum, welches ich dir in einem anderen Artikel bereits genannt habe. Das Impressum ist für Blogger wichtig, sobald du keine rein persönlichen oder familiäre Inhalte veröffentlichen möchtest (§ 55 Abs. 1 RStV).
 
Das Impressum ist immer wieder streitig und wurde bereits durch einige Urteile verändert. Gestalterisch wurde festgelegt, dass das Impressum sich nicht verstecken darf. Du bist verpflichtet, dein Impressum so anzubringen, dass es unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist. Zwei Klicks von der Startseite deines Blogs zum Impressum sind zulässig. Am sichersten ist, wenn du in deine Menüleiste das Impressum steckst, zu sehen auch hier auf BloggerBloggt.
 
Was sind die verpflichtenden Inhalte deines Impressum? Ein unschöner Punkt, denn einige zögern mit dem Blogprojekt, wenn sie erfahren, welche Daten im Impressum angegeben werden müssen.
 
  • Name und die Anschrift, bei juristischen Personen (Firmen) zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigten
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post (E-Mail, Telefonnumer)
  • Bei behördlichen Zulassungen Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde
  • bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen die Angaben zum Register
  • bei Freiberuflern die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist sowie die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes, falls man eine hat.
Es gibt auch Informationspflichten für journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote. Hier muss der Verantwortliche benannt werden mit seinem ständigen Aufenthalt im Inland. Der Verantwortliche darf nicht durch gerichtliches Urteil von seinem Amt entlassen worden sein, muss voll geschäftsfähig sein und muss unbeschränkt strafrechtliche werden können.

 

Die Inhalte des Impressum sind zu finden im § 5 TMG sowie § 55 RSTV

 
Ein Verstoß gegen die Informationspflicht kann mit teuren Bußgeldern und Abmahnungen geahndet werden. Selbst in deiner E-Mail, die du für deinen Blog nutzt sind Pflichtangaben vorgeschrieben. Aber auch in deinen Profilen von Social Media muss ein Impressum hinterlegt sein. Es geht auch, wenn du den Link zu deinem Impressum auf dem Blog dort einfügst. Denke aber wieder an die Regel „Zwei Klicks“.  Wenn du in einem Register (z. B. Handelsregister) eingetragen bist und damit eine juristische Person bist muss hier auf jeden Fall deine Registernummer und das Registergericht zu sehen sein. Generell sämtliche Angaben, die auch jeder Geschäftsbrief enthalten muss.
 
Um ein Impressum zu erstellen gibt es mittlerweile sehr gute Generatoren. In meinen Jahren als Blogger habe ich ständig zum Impressum-Generator von E-Recht24.de zurückgegriffen. Dort kannst du sowohl kostenlos als auch kostenpflichtig ein Impressum erstellen lassen. Hierfür musst du nur ein paar Angaben machen, die zur Erstellung erforderlich sind. Kurz darauf bekommst du per E-Mail eine Pdf-Datei mit deinem Impressum, welchen du auf deinem Blog einbauen kannst.
 
Zum Mai 2018 muss das Impressum nicht geändert werden. Allerdings solltest du dich regelmäßig über neue gesetzliche Regelungen informieren und beachten, ob dein Impressum noch aktuell ist. E-Recht24 hat hier auch einen Newsletter, der dich auf dem Laufenden hält. Einen weiteren guten Newsletter bietet Juris. Hier kannst du aussuchen, über welches Gebiet du informiert werden möchtest. Im Bezug auf dein Blogprojekt wäre dies somit Medienrecht.
 
Die Generatoren zur Erstellung eines Impressums sind natürlich nicht so sicher, wie die Erstellung durch einen von dir beauftragten Rechtsanwalt. Allerdings wird das Impressum beim Anwalt nicht kostenlos sein. Jetzt bis du an der Reihe  und kümmere dich um dein Impressum für Blog, E-Mail und Social Media. Bei Fragen bin ich gerne behilflich (Achtung: Ich bin kein Rechtsanwalt).
 

Alternativen für die eigenen Anschrift und Telefonnummer

 
Viele, die mit dem Gedanken spielen, ein Blogprojekt zu beginnen, lassen die Idee fallen, sobald sie hören, welche Daten öffentlich gemacht werden müssen. Ich blogge seit nunmehr sechs Jahren mit Impressum und mir ist nichts passiert. Es gibt aber auch Büros, die ein Service anbieten und deine Post für dich annehmen. Denn du musst schließlich eine zustellfähige bzw. ladungsfähige Adresse angeben (kein Postfach). Mit der Telefonnummer kannst du auch auf unterschiedliche Onlineportale zurückgreifen. Zum Beispiel Sipgate bietet die Möglichkeit dir eine Telefonnummer zuzuordnen, du wirst dann über das Internet telefonieren können, dafür muss du ein Telefon an deinem Router anschließen. Perfekt für die Selbstständigkeit, denn deine Handynummer gibst du nicht raus, eine Festnetznummer wirkt seriöser und du kannst einen Anrufbeantworter einschalten, wenn du „Feierabend“ hast.
 
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Maria

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