Recht

Nebenerwerbselbstständigkeit – Vor- und Nachteile

by Maria-
nebenerwerbselbststaendigkeit-vor-und-nachteile

Du möchtest mit deinem Blog Geld verdienen. Gehst du zur Schule/Universität, bist erwerbslos, Rentner, Hausfrau/-mann? Sich nebenberuflich selbstständig machen geht fast immer und bringt dir, wenn es gut läuft ein schönes Einkommen. Warum nicht gleich den Schritt in die hauptberufliche Selbstständigkeit wagen? Die Nebenerwerbselbstständigkeit bietet einige Vorteile und verringert das finanzielle Risiko, gleichzeitig erfordert sie auch Disziplin sowie Einschränkungen im Privatleben. 

Ich bin kein Steuerberater oder Rechtsanwalt, alle Angaben ohne Gewähr. Die Auskünfte basieren auf eigene Erfahrungen und Recherche.

Wie definiert man die Nebenerwerbselbstständigkeit? 

Die Nebenerwerbselbstständigkeit liegt vor, wenn zusätzlichen zur ersten Erwerbstätigkeit (z. B. abhängige Beschäftigung) eine zweite selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, die in Teilzeit erbracht wird. Es besteht sogar die Möglichkeit neben einer bereits existierenden Selbstständigkeit eine weiter nebenberufliche Selbstständigkeit anzumelden. 

Die Einkünfte aus der Nebenerwerbselbstständigkeit sollten allerdings weniger als die Hälfte deines Gesamteinkommens betragen. Jedoch liegt eine Einkunfts-/Gewinnerzielungsabsicht aus der zweiten selbstständigen Erwerbstätigkeit vor. 

Man mag es kaum glauben, doch die nebenberufliche Selbstständigkeit ist keine Seltenheit. Seit Jahren gründen mehr als die Hälfte aller Existenzgründer in Deutschland nebenbei. Doch warum gründet man nebenbei und geht nicht gleich volles Risiko? 

Vorteile einer Existenzgründung im Nebenerwerb

Du kannst deine Ideen aufbauen, erste Anschaffungen vornehmen, falls erforderlich, und dann schauen, was dein Unternehmen einbringt. Dabei hast du weiterhin dein volles Gehalt aus deiner abhängigen Erwerbstätigkeit. Du kannst somit alle deine Rechnungen bezahlen und verdienst dir nebenbei etwas Taschengeld. Außerdem musst du dir keine Gedanken zu Versicherungen machen. Sollte dein Unternehmen dann so viel Gewinn erzielen, dass du davon leben kannst, kannst du den anderen Job kündigen und in die hauptberufliche Selbstständigkeit gehen. Du kannst auch bei deinem Hauptjob verbleiben und dich mit der Nebenerwerbselbstständigkeit finaziell absichern. 

Dies sind unter anderen die ausschlaggebenden Gründe für eine nebenberufliche Selbstständigkeit. 

Kehrseite der Medaille

Eine Medaille hat aber immer zwei Seiten, somit ist auch bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit nicht alles rosig. Du kannst keine Selbstständigkeit aufbauen, wenn du nicht auch daran arbeitest. Du musst natürlich Zeit einplanen für deinen Job nach dem Job. Die Freizeit reduziert sich und Planung wird zu deinem Lifestyle. Doch im Regelfall ist die Nebenerwerbselbstständigkeit ein Herzensprojekt und macht dir sogar Spaß, dann ist die Arbeit daran nicht wirklich Arbeit. 

Wir wären nicht in Deutschland, wenn dann nicht noch rechtliche Aspekte zu beachten wären. 

Nebenberuflich_Selbstständig_Zeitschriften_Lesen

 

Tipps, die bei der Nebenerwerbselbstständigkeit zu beachten sind:

Anmeldung deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit

Wer eine selbstständige Tätigkeit ausübt, muss dies gem. § 14 GeWO beim Gewerbeamt anmelden. Dabei spielt es keine Rolle, wie viel man verdient und wie häufig man dieser Tätigkeit nachgeht. Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt deiner zuständigen Stadtverwaltung. Viele Gemeinden bieten mittlerweile an, die Anmeldung auch online durchzuführen. Den entsprechenden Antrag kannst du auf der Website deiner zuständigen Behörde finden, ausfüllen und absenden. Die Anmeldegebühr ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und liegt zwischen 10,00 EUR und 50,00 EUR. 

Prüfung der Kleinunternehmerregelung

Prüfe vorher die Kleinunternehmerregelung und/oder, ob du nicht zu den Freiberuflern gehörst. Schau dir auch meinen Artikel an Blogger – Gewerbe oder freier Beruf. Da habe ich erklärt, wozu der Beruf als Blogger gehört sowie allgemeine Erläuterungen zu den Unterschieden zusammengefasst. 

Nutze auch die IHK Gründersprechtage und informiere dich über die notwendigen Schritte. Es hilft auch einen Steuerberater oder auch gleich das Finanzamt zu kontaktieren. 

Arbeitgeber informieren

Grundsätzlich steht es dir frei, zusätzlich zu deinem Hauptjob noch weitere Tätigkeiten aufzunehmen (Jeder Deutsche hat das Recht auf freie Berufswahl; Grundgesetz Artikel 12). Damit bist du nicht verpflichtet, bei deinem Arbeitgeber um Erlaubnis zu fragen, eine nebenberufliche Selbstständigkeit aufzunehmen. Die Juristen sagen an dieser Stelle jedoch „Es kommt darauf an…“

Prüfe deinen Arbeitsvertrag, befinden sich dort entsprechende Klauseln zu einer weiteren Erwerbstätigkeit? Wenn ja, was genau sagt diese aus? Eine Klausel, die eine Nebentätigkeit verbietet ist unzulässig. Beamte, Richter, Soldaten und ähnliche Berufsgruppen müssen sich eine nebenberufliche Selbständigkeit generell genehmigen lassen.

Achte darauf, dass

  • deine nebenberufliche Selbstständigkeit deine Leistung im Hauptjob nicht negativ beeinträchtigt. 
  • du deinem Arbeitgeber mit deinem Unternehmen keine Konkurrenz machst.
  • du dem Ansehen deines Arbeitgebers nicht schadest.
  • du klare Grenzen zwischen Haupt- und Nebenjob ziehst. 
  • du deinen Urlaub oder deine Krankheitstage nicht für deine nebenberufliche Selbstständigkeit nutzt. 

Sicherlich hast du auch von dem Arbeitszeitgesetz gehört, wonach Angestellte am Tag nicht mehr als acht Stunden und in der Woche damit die Arbeitszeiten von 48 Stunden nicht überschreiten dürfen. Sprich, hast du einen Arbeitsvertrag von 48 Stunden, ist eine weitere Tätigkeit nicht mehr möglich. Für Nebenerwerbselbstständige gilt diese Regelung allerdings nicht. Damit kannst du theoretisch die ganze Nacht für dein Gewerbe tätig sein von Montag bis Sonntag. Vorausgesetzt, du bist für deinen Hauptjob fit und kannst dich vollständig darauf konzentrieren.

Steuern und Versicherungen 

Ob hauptberuflich oder nur nebenberuflich selbstständig musst du dich natürlich auch mit Steuern und Versicherungen auseinandersetzen. 

Mehrwertsteuer

Schon bei der Gründung musst du entscheiden, ob du die Mehrwertsteuer ausweisen wirst oder nicht. Gerne kannst du als Kleinunternehmer starten, wenn dein Umsatz (Umsatz ist nicht der Gewinn!) im vorangegangenen Jahr zuzüglich Steuern 22.000,00 EUR nicht überschreitet (§ 19 UStG) und im kommenden Jahr unter 50.000,00 EUR verbleibt. Wenn du als Kleinunternehmer starten möchtest, dann darfst du auf deiner Rechnung keine Mehrwertsteuer aufführen und auch bei Investitionen keine Mehrwertsteuer abführen. 

Gewerbesteuer

Wenn du kein Freiberufler bist, dann hast du ein Kleingewerbe angemeldet. Bei der Gewerbeanmeldung bist du verpflichtet, eine Gewerbesteuer zu zahlen. Du wirst von der Zahlung der Gewerbesteuer freigestellt, wenn dein Gewinn unter 24.5000,00 EUR liegt (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 GewStG). Diesen Gewinn musst du in der Nebenerwerbsselbstständigkeit erst einmal erzielen. 

Auch als nebenberuflich selbstständige Person hast du eine Steuererklärung abzugeben und auch Einkommenssteuer zu zahlen. Zusätzlich zu deiner „normalen“ Steuererklärung ist das Formular Anlage GSE auszufüllen. Dies ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Was nebenbei ein weiterer Vorteil eines Kleingewerbes ist. Die aufwendige Buchhaltung entfällt, es reicht die Einnahmen und die Ausgaben gegenüber zustellen und damit den Überschuss zu ermitteln. 

Krankenversicherung

Ein weiterer Vorteil in der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass du nicht den vollen Beitrag zur Krankenversicherung zahlen musst, da dein Arbeitgeber sich an der Zahlung beteiligt. Allerdings musst du darauf achten, dass dein Kleingewerbe nicht die Haupttätigkeit überwiegt, denn dann wird eine private oder freiwillige Krankenversicherung erforderlich. Auch bei Studenten ist hier eine vorherige Absprache mit der Krankenversicherung empfehlenswert, bevor es zu einer bösen Überraschung kommt. 

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung wird ebenfalls über dein Einkommen im Hauptjob abgegolten, sodass du dich nicht weiter darum kümmern musst. Jedoch bestehen rentenversicherungspflichtige Tätigkeiten, die auch im Nebenerwerb gesondert abgeschlossen werden müssen. 

Unfall- oder Berufshaftpflichtversicherung können zusätzlich abgeschlossen werden, hier musst du deine Risiken abwägen. 

Nebenberuflich_Selbstständig_Frau_Arbeiten_Laptop

 

Wie viel darf ich nebenbei verdienen? 

Wenn du als Arbeitnehmer eine selbstständige Tätigkeit ausübst, dann hast du keine Höchstgrenze zu beachten. Anders sieht es aus, wenn du in deiner Arbeitslosigkeit gründest. Neben dem ALG I liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 165,00 EUR (§ 155 SGB III), sobald du also monatlich mehr als 165,00 EUR verdienst, wird dein ALG I angerechnet. Beim Bezug von ALG II liegt die Freigrenze bei 100,00 EUR. Bei Studenten, die BAföG erhalten, liegt die Grenze bei 400,00 EUR. 

Ich habe zwar weiter oben gesagt, dass du in deinem Nebengewerbe Tag und Nacht arbeiten darfst, jedoch gilt dies nicht immer. Beim Bezug von Arbeitslosengeld darfst du nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten. 

Gefahr der Scheinselbstständigkeit

Unter den Selbstständigen ist dies ein Thema, das immer wieder auseinandergenommen wird. Es besteht die Gefahr, dass du als Scheinselbstständiger eingestuft wirst, wenn du bestimmte Kriterien erfüllst: 

  • Du beschäftigst keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die mehr als 400 Euro im Monat verdienen.
  • Du bist überwiegend nur für einen Kunden tätig (Richtwert: 84% des Umsatzes).
  • Du kannst nicht selbst frei über deine Arbeitszeit entscheiden.
  • Du kannst deine Arbeitsstätte nicht frei wählen.
  • Du wirbst nicht um neue Kunden. 
  • Du setzt deine Preise und Stundensätze nicht selbst fest.
  • Du gehst bei deinem Kunden einer Tätigkeit nach, die du zuvor im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung verrichtet hast.

Wenn mindestens drei dieser Kriterien auf dich zutreffen, läufst du Gefahr als Scheinselbstständiger eingestuft zu werden. Was zur Folge hat, dass du Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst und gegebenenfalls nachzahlen zu leisten hast. Außerdem wirkt sich die Scheinselbstständigkeit auf die Steuer aus. 

Fazit nebenberufliche Selbstständigkeit

Wie du sehen kannst, bietet die Nebenerwerbselbstständigkeit viele Vorteile sowie einige Nachteile. Ich habe selber im Nebenewerb gegründet und würde dies auch immer wieder tun. Du hast dabei nichts zu verlieren, kannst deine Idee austesten und wenn es nichts wird, dann lässt du sie wieder gehen. Wenn dein Projekt Früchte trägt, hast du ein nettes Nebeneinkommen, welches du zum Beispiel Investieren kannst, um ein passives Einkommen zu erhalten und damit dein Geld für dich arbeiten lässt. 

Hast du dich bereits in einer Nebenerwerbselbstständigkeit versuchst? Wie läuft dein Unternehmen und würdest du auch in die hauptberufliche Selbstständigkeit wechseln? 

 

 

Maria

Leave A Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *